Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Festgelegt wird er nach einem Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (MD) oder MEDICPROOF, und ja, Sie können sich darauf vorbereiten.
Wie viel die Pflegeversicherung zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Die Leistungen sollen die Pflege zu Hause ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
Monatliche Leistungen
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | Entlastungsbetrag* |
| 2 | 347,00 € | 796,00 € |
| 3 | 599,00 € | 1.497,00 € |
| 4 | 800,00 € | 1.859,00 € |
| 5 | 990,00 € | 2.299,00 € |
Stand: Oktober 2026
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren, zum Beispiel mit Hilfe Ihrer Angehörigen. Pflegesachleistungen sind für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst gedacht. Sie können beides miteinander kombinieren.
* Der Entlastungsbetrag
Schon ab Pflegegrad 1 gibt es einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Unter den geltenden Voraussetzungen können Sie ihn zum Beispiel für unsere hauswirtschaftliche Unterstützung einsetzen. Ihr Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.
Weitere Leistungen
Die Pflegeversicherung zahlt außerdem unter anderem für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und zu Umbauten, die das Wohnen zu Hause erleichtern.
Welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie nutzen können, erklären wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Fragen zum Pflegegrad?
Sie möchten wissen, welche Leistungen Sie nutzen können, oder eine Höherstufung beantragen? Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen auch bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.