Kosten

Was kostet das alles?

Kurz gesagt: Bei einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen großen Teil, ärztlich verordnete Pflege übernimmt die Krankenkasse. Ein Eigenanteil bleibt häufig, ist aber überschaubar.

Drei Töpfe: wer wofür zahlt

  • Pflegekasse (SGB XI): Grundpflege, Hauswirtschaft, Beratung, Verhinderungspflege. Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5.
  • Krankenkasse (SGB V): Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung.
  • Selbstzahlung: Leistungen über das hinaus, was Pflege- oder Krankenkasse trägt. Sie erhalten von uns einen transparenten Kostenvoranschlag und detaillierte Rechnungen.

So entsteht der Eigenanteil

Wir rechnen mit der Pflegekasse direkt ab, bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades (siehe Pflegegrade). Reicht das nicht, fällt für die zusätzlichen Leistungen ein Eigenanteil an. Diesen besprechen wir vor Versorgungsbeginn mit Ihnen.

Tipp: Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (alle Pflegegrade) kann gezielt für hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung genutzt werden. Viele Familien vergessen ihn.

Was Sie als Erstes tun sollten

  1. Pflegegrad beantragen, falls noch nicht geschehen. Stichtag ist der Eingangstag bei der Pflegekasse. Wir helfen dabei.
  2. Erstgespräch vereinbaren: Wir kommen zu Ihnen nach Hause.

Wir machen Ihnen ein klares Angebot.

Kein Kleingedrucktes. Kein Risiko. Ein Hausbesuch, ein offenes Gespräch, dann entscheiden Sie.